Hotel am Schloss
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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotel am Schloss GmbH & Co. KG in Deutschland

 

§ 1   ANWENDUNGSBEREICH

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die das Hotel am Schloss GmbH & Co. KG gegenüber dem Gast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“) erbringt.

Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Hotelzimmern und sonstigen Räumlichkeiten für z. B. Seminare, Tagungen, Präsentationen, Konferenzen, Bankette und sonstigen Veranstaltungen, dem Verkauf von Speisen und Getränken (F&B), der Organisation von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen und sonstigen  Programmen, der Durchführung spezieller gesundheitsförderlicher Maßnahmen oder vergleichbarer Angebote, sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotel am Schloss GmbH & Co. KG. Das Hotel am Schloss GmbH & Co. KG ist berechtigt ihre Leistungen durch Dritte zu erfüllen.

2.  Diese AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten wie z.B. Hotelaufnahme-, Pauschalreise-, Kontingent- oder Veranstaltungsverträge, die mit dem Hotel am Schloss GmbH & Co. KG abgeschlossen werden.

Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.

3. AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn das Hotel am Schloss GmbH & Co. KG diesen nicht ausdrücklich widerspricht.Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seinen AGB werden hiermit widersprochen.

 

 

§2   VERTRAGSSCHLUSS

 

1. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme des Hotel am Schloss GmbH & Co. KG zustande. Der Hotel am Schloss GmbH & Co. KG steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform   (E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung, anzunehmen.

2. Tätigt der Vertragspartner eine Gruppenbuchung kommt ein sog. Kontingentvertrag zustande. Der Kontingentvertrag regelt vorrangig und ergänzend diese AGB. Im Rahmen dieses Kontingent-vertrages haftet der Vertragspartner für sämtliche Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht.

3. Eine Gruppenbuchung liegt vor, wenn durch einen Vertragspartner im Wege eine oder mehrere Buchungsvorgänge mehr als fünf Zimmer in einem Hotelbetrieb, die im zeitlichen und/oder sachlichen Zusammenhang liegen, gebucht werden. Eine Gruppenbuchung ist unabhängig vom Weg der Buchung. Diese kann persönlich, telefonisch, per Fax, per Email, schriftlich über www.hotel-am-schloss-fulda.de oder auf anderem Wege erfolgen.

4. Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als Behebungszwecken ist nur gestattet, wenn das Hotel am Schloss GmbH & Co. KG dies ausdrücklich gestattet.

Das Hotel am Schloss GmbH & Co. KG kann hier nach eigenem Ermessen auf Anfrage eine schriftliche Ausnahme erteilen.


§ 3 ZIMMERNUTZUNG, ZIMMERÜBERGABE, ABREISE

 

1. Die Zurverfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.

2. Der Vertragspartner haftet gegenüber der Hotel am Schloss GmbH & Co. KG für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen des Hotel am Schloss GmbH & Co. KG erhalten, verursacht werden.

3. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Nutzung bestimmter Zimmer. Sollten Zimmer im Hause nicht verfügbar sein, wird die Hotel am Schloss GmbH & Co. KG den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Hotel gleicher Kategorie anbieten. Lehnt der Vertragspartner ab, so hat das Hotel am Schloss GmbH & Co. KG vom Vertragspartner erbrachte Leistungen unverzüglich zu erstatten.

4. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat die Hotel am Schloss GmbH & Co. KG das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.

5. Die Zimmer müssen am Abreisetag spätestens um 10.30 Uhr geräumt sein. Danach kann die Hotel am Schloss GmbH & Co. KG über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16:00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 16:00 Uhr 100% des vollen Logispreises. (Listenpreis)

 

§ 4   VERANSTALTUNGEN 

1. Um eine sorgfältige Vor-bereitung durch die Hotel am Schloss GmbH & Co. KG zu ermöglichen, hat der Vertragspartner der Hotel am Schloss GmbH & Co. KG die endgültige Teilnehmerzahl spätestens vier Tage vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Sofern der Vertragspartner dabei eine höhere als die vereinbarte Teilnehmerzahl mitteilt, wird diese höhere Teilnehmerzahl nur dann Vertragsbestandteil, wenn das Hotel am Schloss GmbH & Co. KG dem schriftlich zustimmt. Stimmt das Hotel am Schloss GmbH & Co. KG nicht schriftlich zu, ist der Vertragspartner zu einer Durchführung der Veranstaltung mit einer höheren Teilnehmer-anzahl nicht berechtigt. Stimmt das Hotel am Schloss GmbH & Co. KG zu, richtet sich die Abrechnung nach der neuen Vereinbarung (ggf. mit zu-sätzlichen Aufwendungen). Ein Anspruch des Vertragspartners auf Zustimmung besteht nicht. Die Abrechnung richtet sich unabhängig von der Mitteilung der Höhe der Teilnehmerzahl nach den vertraglichen Vereinbarungen. Nehmen tatsächlich weniger Teilnehmer an der Veranstaltung teil, ist dies für Abrechnung unerheblich.

2. Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns einer Veranstaltung, so ist die Hotel am Schloss GmbH & Co. KG berechtigt, dem Vertragspartner sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

3. Reservierte Räume stehen dem Vertragspartner nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung.

Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung der Hotel am Schloss GmbH & Co. KG und wird grundsätzlich nur gegen zusätzliches Entgelt gewährt. Raumänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Hotel am Schloss GmbH & Co. KG für den Vertragspartner zumutbar sind.

4. Bei Veranstaltungen, die über 22.00 Uhr hinausgehen, kann die Hotel am Schloss GmbH & Co. KG pro gebuchter Servicekraft und je angefangener Stunde 50,00€ zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Der Vertragspartner haftet der Hotel am Schloss GmbH & Co. KG gegenüber für zusätzliche Leistungen an die Veranstaltungs-teilnehmer oder gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung.

5. Sämtliche behördlichen Genehmigungen hat der Vertragspartner auf eigene Kosten zu beschaffen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dem Vertragspartner obliegt die Einhaltung aller relevanten (ordnungs-) rechtlichen Vorgaben. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben wie z.B. GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer u.Ä. sind durch den Vertragspartner unverzüglich an den Gläubiger zu zahlen.

6. Der Vertragspartner haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, der Veranstaltungsteilnehmer, sowie sonstiger Hilfskräfte, wie für sein eigenes Verhalten. Das Hotel kann vom Vertragspartner die Stellung angemessener Sicher-heiten (z.B. Versicherung, Kaution, Bürgschaften) verlangen.

7. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung und Aufstellung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Hotel am Schloss GmbH & Co. KG abzustimmen. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Kommt der Vertragspartner dieser Regelung nicht nach, so hat das Hotel am Schloss GmbH & Co. KG das Recht, eine Entfernung und kostenpflichtige Lagerung vorzunehmen. Eingebrachte Transportverpackungen, Umzugsverpackungen und alle sonstigen Verpackungsmaterialien sind vom Vertragspartner auf eigene Kosten zu entsorgen. Eine Entsorgung kann kostenpflichtig vorgenommen werden, falls der Vertragspartner die Verpackungen nach Veranstaltungsende zurücklässt. Alle im Rahmen der Veranstaltung eingebrachten Gegenstände, wie Dekorationsmaterial u.ä. müssen sämtlichen maßgeblichen Ordnungsvorschriften entsprechen.

8. Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens des Hotels am Schloss GmbH & Co. KG nicht. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung ist ausschließlich Sache des Vertragspartners.

9. Störung oder Defekte an von der Hotel am Schloss GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellten Einrichtungen werden, soweit dieser der Hotel am Schloss GmbH & Co. KG möglich ist, beseitigt. Der Vertragspartner kann in diesem Zusammenhang keine Ansprüche herleiten.

10. Werden vom Vertragspartner eigene elektrische Anlagen eingebracht, so bedarf es vor Anschluss an das Stromnetz der Zustimmung der Hotelleitung. Der anfallende Stromverbrauch wird nach den gültigen Bereitstellungs- und Arbeitspreisen berechnet, wie das Versorgungsunternehmen sie der Hotel am Schloss GmbH & Co. KG belastet. Eine pauschale Erfassung und Berechnung steht der Hotel am Schloss GmbH & Co. KG frei. Durch Anschluss auftretender Störungen oder Defekte an den technischen Anlagen des Hotel am Schloss GmbH & Co. KG gehen zu Lasten des Vertragspartners.

11. Beschafft das Hotel am Schloss GmbH & Co. KG für den Vertragspartner technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten, handelt das Hotel am Schloss GmbH & Co. KG im Namen und für Rechnung des Vertragspartners. Dieser haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt dem Hotel am Schloss GmbH & Co. KG von allen Ansprüchen Dritter auf erstes schriftliches Anfordern frei. Eine Haftung an der Hotel am Schloss GmbH & Co. KG wegen nicht rechtzeitiger Beschaffung oder einer Mangel-haftigkeit der beschafften Einrichtungen ist ausgeschlossen.

12. Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten etc.) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; in den Fällen wird eine Allgemeinkostengebühr unter Abzug des anteiligen Wareneinsatzes berechnet.

13. Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungs-gesprächen bzw. Verkaufs-veranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung von der Hotel am Schloss GmbH & Co. KG. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, so hat das Hotel am Schloss GmbH & Co. KG das Recht, die Veranstaltung abzusagen.

14. Jede Art von Werbung, Information, Einladungen, durch die ein Bezug zum Hotel, insbesondere durch Verwendung des Hotelnamens, hergestellt wird, bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Hotels.

15. Bezüglich Rücktritt, Stornierung und Reduzierung findet die Regelung von § 6 analoge Anwendung.

 

§ 5 BEREITSTELLUNG DER LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG & ABTRETUNG

 

1. Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste von der Hotel am Schloss GmbH & Co. KG.

Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der z. Zt. gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. In den Preisen sind öffentliche Abgaben wie z.B. Kurtaxen, Kulturförderabgaben (sog. „Bettensteuer“) u.ä. nicht enthalten. Die genannten Abgaben hat der Vertragspartner zusätzlich zu tragen. Die jeweiligen Beträge werden ihm gesondert in Rechnung gestellt. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und erster Vertragsleistung 120 Tage so hat das Hotel am Schloss GmbH & Co. KG das Recht eine Preiserhöhung bis maximal 15% vorzunehmen. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen. Das Hotel am Schloss GmbH & Co. KG ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag festgehalten werden.

2. Hat der Vertragspartner innerhalb eines Zeitraums gebucht, zu dem eine Messe, eine Groß-veranstaltung oder ein sonstiges Ereignis stattfindet und wird nach Vertragsschluss aus Gründen, die die Hotel am Schloss GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat, ein derartiges Ereignis zeitlich verschoben, gilt dieser Vertrag für den neuen Zeitraum. Wenn für das Hotel am Schloss GmbH & Co. KG die Erfüllung der vereinbarten Leistungen zu diesem Zeitpunkt möglich ist. Ob das Hotel am Schloss GmbH & Co. KG ihre Leistungspflicht erfüllen kann, teilt sie dem Vertragspartner innerhalb einer angemessenen Frist mit. Ist die Leistung nicht möglich, insbesondere, wenn die gebuchten Zimmer für den neuen Zeitraum schon an Dritte vermietet sind, können die Parteien ohne Angaben von Gründen von dem Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die jeweils andere Partei ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für schon gewährte Leistung. Diese sind zurückzuerstatten bzw. zu vergüten.

3. Der Zahlungsanspruch des Hotel  am Schloss GmbH & Co. KG ist unverzüglich nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann, bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln.

4. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt die Hotel am Schloss GmbH & Co. KG, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von 100% zu der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen.

5. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 10,00€ geschuldet. Rechnungen sind grundsätzlich sofort bar, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte zu zahlen. Das Hotel am Schloss GmbH & Co. KG ist berechtigt diverse Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw., wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.

6. Der Vertragspartner kann gegenüber einer Forderung des Hotel am Schloss GmbH & Co. KG nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sinngemäß gilt dies für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen eigenen Forderung des Vertragspartners. Ansprüche und sonstige Rechte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotel am Schloss GmbH & Co. KG abgetreten werden.

7. Nutzt der Vertragspartner für die Bezahlung von der Hotel am Schloss GmbH & Co. KG Produkten mit Vorauszahlungspflicht (z.B. allgemeine Bestellungen mit Vorauszahlung oder garantierte Buchung) eine Kreditkarte ohne diese körperlich vorzulegen (z.B. über Telefon, Internet o.ä.), ist der Vertragspartner im Verhältnis zu der Hotel am Schloss GmbH & Co. KG nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber diese Belastung zu widerrufen.

 

§ 6  RÜCKTRITT, STORNIERUNG, REDUZIERUNG

 

1. Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt die Hotel am Schloss GmbH & Co. KG einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die Hotel am Schloss GmbH & Co. KG den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Die Hotel am Schloss GmbH & Co. KG hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer, sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel am Schloss GmbH & Co. KG den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Vertragspartner ist in diesem Fall verpflichtet, folgende Anteile des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen.

 

a)  50% des vertraglich

vereinbarten Gesamtpreises, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 89  und 30 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums Hotel am Schloss GmbH&Co.KG zugeht

b)  70% des vertraglich

vereinbarten Gesamtpreises, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 29 und 10 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums Hotel am Schloss GmbH&Co.KG zugeht.

c) 90% des vertraglich

vereinbarten Gesamtpreises, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 10 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums Hotel am Schloss GmbH&Co.KG zugeht

d) Für Pauschalarrangements

mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements. Die Hotel am Schloss GmbH&Co.KG hat keinen Anspruch, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung bis (einschließlich) 90 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums Hotel am Schloss GmbH&Co.KG zugeht.

2. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

3. Sofern die Hotel am Schloss GmbH & Co. KG die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadenersatz des Vertragspartners um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadenersatzes.

 

§ 7 RÜCKTRITT,                                                                         KÜNDIGUNG HOTEL AM SCHLOSS GMBH & CO. KG

 

1. Die Hotel am Schloss GmbH & Co. KG ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB) bzw. zur Kündigung des Vertrages (§ 314) berechtigt, wenn

a) der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt,

b) die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer von der Hotel am Schloss GmbH & Co. KG nicht zu vertretende Umstände unmöglich ist,

c) der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht,

 d) der Vertragspartner den Namen der Hotel am Schloss GmbH & Co. KG mit erbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht,

e) vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung der Hotel am Schloss GmbH & Co. KG untervermietet werden,

f) die Hotel am Schloss GmbH & Co. KG begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Hotel am Schloss GmbH & Co. KG in der Öffentlichkeit gefährden kann.

2. Die Hotel am Schloss GmbH & Co. KG hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktritts / der Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsaufhebung durch die Hotel am Schloss GmbH & Co. KG begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistung. Ein Anspruch der Hotel am Schloss GmbH & Co. KG auf Ersatz eines ihr entstandenen Schadens und der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.

 

§ 8   HAFTUNG HOTEL AM SCHLOSS GMBH & CO. KG,              EINGEBRACHTE GEGENSTÄNDE, VERJÄHRUNG

 

1. Die Hotel am Schloss GmbH & Co. KG haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

2. Ausnahmsweise haftet die Hotel am Schloss GmbH & Co. KG für leichte Fahrlässigkeit bei Schäden,

a) die auf der Verletzung essentieller Vertragspflichten beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt,

b) aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

3. Eine Haftung des Hotels am Schloss GmbH & Co. KG für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

4. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch das Hotel am Schloss GmbH & Co. KG eingesetzten Unternehmen, ihrer Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, wenn die Hotel am Schloss GmbH & Co. KG eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernimmt oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.

5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise, im Hotel anzuzeigen.

6. Für eingebrachte Gegenstände des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Bestimmungen der

§§ 701 ff BGB.

7. Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners/ Übernachtenden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Das Hotel am Schloss GmbH & Co. KG bewahrt die Sachen 12 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Geldleistung.

Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

8. Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners gegen die Hotel am Schloss GmbH & Co. KG aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.

 

§ 9  ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR PAUSCHALREISEVERTRÄGE 

1.  Besteht die Leistungspflicht des Hotels am Schloss GmbH & Co. KG neben der Gewährung von Kost und Logis in der Organisation eines Freizeitprogrammes als entgeltliche Eigenleistung, so begründet dies einen sog. Pauschalreisevertrag.

2. Wegen Veränderungen, Abweichungen oder Reduzierungen einzelner Leistungen im Rahmen eines Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, kann der Vertragsschluss notwendig werden, kann der Vertragspartner keine Ansprüche geltend machen, wenn sie lediglich unerheblich sind.

3. Die Hotel am Schloss GmbH & Co. KG haftet nicht für Schäden, die der Vertragspartner anlässlich der Inanspruchnahme einer Sonderleistung eines Dritten erleidet. Der Vertragspartner wird insoweit auf die Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Veranstalter der Sonderleistung verwiesen.

 

§ 10 EERFÜLLUNGS- UND ZAHLUNGSORT, GERICHTSSTAND, NEBENABREDEN, TEILUNWIRKSAMKEIT

 

1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz des Hotelbetriebs des Hotels am Schloss GmbH & Co. KG.

2. Es gilt deutsches Recht.

3. Mit Ausnahme für private Endverbraucher, wird (Fulda) als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund des jeweiligen Vertrages ergeben, vereinbart.



Fulda, Mai 2015


Schlichtungsstelle für die Online Streitbeilegung ist das Amtsgericht Fulda
 

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